Die Jugendwartin des TSC Blau Gelb Angelbachtal lädt alle Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre zur Jugendversammlung ein, wobei die Kinder unter 10 Jahren durch einen Erziehungsberechtigten vertreten werden.

Anträge zur Jugendversammlung können bis zum 01.04.2024 bei der Jugendwartin Petra Ströhle-Hardt vorgelegt werden.

Es erfolgen keine persönlichen Einladungen. Wir bitten die jugendlichen Mitglieder sowie die Eltern der Kinder um Anwesenheit und rege Beteiligung. 

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch die Jugendwartin
  2. Sinn und Zweck der Jugendversammlung
  3. Rückblick Kinder und Jugend im Jahr 2023
  4. Wahl der Jugendsprecherin/des Jugendsprechers und Stellvertreter/in
  5. Ausblick 2024
  6. Wünsche und Ideen für die Jugendarbeit im Verein
  7. Allgemeine Anregungen zum Vereinsgeschehen

Informationen zum Wahlrecht bei der Jugendversammlung

  • Das aktive Wahlrecht besitzen alle Jugendlichen ab dem vollendeten 10. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr oder stellvertretend die gesetzlichen Vertreter bei Jugendlichen unter 10 Jahren
  • Das passive Wahlrecht besitzen alle Jugendlichen vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr

Was ins der Sinn und Zweck einer Jugendversammlung?

Wir wollen die bisher eher zufällig erlangten Informationen von allen Jugendlichen des Vereins systematisch zusammenfassen. Darunter fallen Anregungen, Kritiken, Verbesserungsvorschläge, Gründe für Unzufriedenheit, neue Ideen und vieles mehr. Das ist leider in den vergangenen Jahren vernachlässigt worden und wir wollen die Interessen der Kinder und Jugendlichen wieder stärker in den Vordergrund rücken.

Wie wollen wir erreichen, dass eine schnelle Umsetzung möglich wird?

Über eine Jugendsprecherin oder einen Jugendsprecher, der an den Vorstandssitzungen teilnehmen darf und dort volles Stimmrecht hat, sollen die Wünsche, Interessen, Vorstellungen und Bedürfnisse der Jugendlichen im Verein berücksichtigt und umgesetzt werden.
Voraussetzung ist, dass sich jemand bereit erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen und ihr ihn oder sie in der Jugendversammlung wählt.  Vom Vorstand werden wir jede mögliche Hilfe bereitstellen. In der Regel trifft sich der Vorstand einmal pro Monat für eine Sitzung.