Basierend auf der gestiegenen Auslastung der Intensivbetten mit Coronapatienten hat das Land am Mittwoch, den 3.11. die „Corona Warnstufe“ verkündet.

Für den Zutritt zum Tanzsaal heißt das, dass die 3G-Regel (nur Geimpfte, Genesene, Getestete dürfen in den Tanzsaal) weiterhin gilt, als Testnachweis aber nur noch ein höchstens 48 Stunden alter PCR Test anerkannt wird. Ein Antigen-Schnelltest reicht nicht mehr aus.

Ausgenommen von der Testpflicht bleiben Kinder, die noch nicht in die Schule gehen, sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen.

Unverändert bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen – außer beim Sport selbst.

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