Ab dem 17.11.2021 gilt in Baden Württemberg die „Corona Alarmstufe“.
Für den TSC heißt das, dass ab dem 17.11. nur Geimpfte und Genesene Zutritt zum Tanzsaal haben. Ein PCR Test von nichtimmunisierte Personen reicht nicht mehr aus.
Ausgenommen davon bleiben Kinder, die noch nicht in die Schule gehen, sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen.
Unverändert bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen – außer beim Sport selbst.
Bitte sprecht uns an, wenn Ihr Fragen habt.