Mit der neuesten Corona Verordnung ändern sich ab Samstag, den 04.12.2021, die Zugangsvoraussetzungen für das Betreten des Tanzsaals:

Zugelassen sind:

  • alle Personen, die asymptomatisch sind und entweder geimpft oder genesen sind sowie einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen. Ausgenommen von der Testpflicht sind alle geimpfte Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben oder deren vollständige Impfung nicht älter als 6 Monate ist.
  • alle Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind sowie Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Katastrophenschutz, soweit dies zur Erfüllung eines Einsatzauftrages erforderlich ist.

Unverändert bleiben

  • die Maskenpflicht in Innenräumen – außer beim Ausüben des Sports
  • die Abstandsregeln
  • die Pflicht zur Dokumentation der Teilnahme am Training

Wir wünschen allen alles Gute und Gesundheit!